Ihre persönliche Expertenberatung
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Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail.
Sie können sich selbst, aber auch Ihren Partner, Ihr Kind oder jede andere Person versichern.
Das Geburtsdatum benötigen wir zur Berechnung des Beitrags.
Wenn Sie keiner dieser Berufsgruppen angehören, können Sie hier "Nein" wählen.

Als Anspruchsberechtigter der freien Heilfürsorge (z. B. als Polizist oder Soldat) benötigen Sie zunächst eine Pflegepflichtversicherung und nicht die hier von CHECK24 angebotene Pflegezusatzversicherung.

Nach dem Abschluss einer Pflegepflichtversicherung würden wir uns über Ihre Anfrage zu einer Pflegezusatzversicherung in unserem Vergleich freuen. Denn die Pflichtversicherung übernimmt nur ungefähr die Hälfte der im Pflegefall anfallenden Kosten und bietet somit zumeist keine ausreichende Abdeckung im Ernstfall.

Bei Fragen kontaktieren Sie gerne unsere Pflegeversicherungs-Experten unter 089 - 24241275 oder per Mail an pflege@check24.de.
Der hier ausgewählte Betrag bestimmt die maximale Auszahlung im Pflegefall und ist somit maßgeblich für die Berechnung Ihres Beitrags. Je nach Tarif wird Ihnen die gewählte monatliche Auszahlungssumme erst im höchsten Pflegegrad (PG5) oder schon in niedrigeren Pflegegraden ausgezahlt. Um günstigere Beiträge zu erhalten, wählen Sie eine niedrigere monatliche Auszahlung.
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